Gewerbeanmeldung: Bloggen mit Gewerbeschein

Ich denke, früher oder später überlegen Blogger unserer Sparte, ob es sinnvoll sein könnte, einen Gewerbeschein zu beantragen. Schließlich möchte man sich ja nicht am Rande der Illegalität bewegen. Spätestens, wenn die ersten Anfragen zwecks bezahlter Artikel oder Backlinks eingehen, sollte man sich Gedanken machen, welche Richtung man mit seinem Blog einschlagen möchte.

Ich habe auch sehr lange überlegt, recherchiert, keine wirklichen Infos für mich gefunden, deshalb möchte ich hier gerne beschreiben, wie eine Gewerbeanmeldung abläuft, was zu beachten ist und welche Folgen es haben kann. Bitte beachten: Dieser Beitrag beschreibt nur einen möglichen Ablauf – so war es bei mir in Hessen. Ihr müsst euch auf jeden Fall selbst erkundigen und könnt euch nicht darauf verlassen, dass ihr dieselben Infos erhaltet wie ich.

Grundsätzlich können 4 Stellen befragt bzw. in Kenntnis gesetzt werden: Krankenkasse, Finanzamt, Stadt (Gewerbeanmeldung) und natürlich der Arbeitgeber.

Ausgangssituation bei mir: Teilzeitjob (Angestellte, 18 Stunden/Woche) plus Gewerbeschein. In dieser Konstellation ist grundsätzlich darauf zu achten, dass die Gewerbetätigkeit nicht mehr Zeit in Anspruch nimmt als das Angestelltenverhältnis. Anderenfalls kann es passieren, dass das Gewerbe als Hauptjob gesehen wird und man an die Krankenkasse Beiträge nachzahlen muss. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, die beabsichtigte Gewerbeanmeldung sowie Zeitaufwand mit der Krankenkasse abzusprechen, um keine böse Überraschung zu erleben. Allgemeingültige Aussagen kann man hier nicht treffen, da die Entscheidung von Krankenkasse, Zeitaufwand, Tätigkeit, Hauptberuf usw. abhängt.

Anschließend habe ich mich an das Finanzamt gewendet. Mir war die Sache mit Einkommenssteuer und Umsatzsteuer nicht klar und wollte abklären, inwieweit bei der Steuererklärung Kosten auf mich zukommen. Der Anruf war sehr informativ. Bei einem Einkommen unter 17500 Euro spricht man von einer Kleinunternehmerregelung. Das heißt, man muss keine Umsatzsteuer zahlen und darf bei Rechnungen keinerlei Umsatzsteuer ausweisen (auch nicht Formulierungen wie: “USt. in Rechnungsbetrag enthalten”). Bei der Steuererklärung muss man lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung beifügen und zusätzlich die Anlage “G” (Gewinnermittlung) ausfüllen.

Einkommenssteuer fällt allerdings an… Lediglich bis zu einer Bagatellgrenze von 410 Euro pro Jahr sind keine Steuern zu zahlen. Bei diesen Zahlen geht es jeweils um den reinen Gewinn, also Einnahmen abzüglich irgendwelcher Ausgaben, die für das Bloggen entstehen. Wer hier Erfahrungen hat, inwieweit Ausgaben wie Internet-, Telefon- und Homepage-Gebühren sowie PC anerkannt werden, kann mich gerne per PN kontaktieren, diesen Beitrag kommentieren oder auf einen eigenen Beitrag verlinken! (Auch eine Beispielrechnung würde mich interessieren.)

Ich hatte die falsche Vorstellung, dass man bis zu einem Betrag von 400 Euro pro Monat verdienen kann, ohne Steuern zahlen zu müssen. Eben wie bei einem Minijob. Dies ist aber völlig falsch, weil bei einem Minijob das Einkommen ja durch den Arbeitgeber versteuert wird.

Apropo Arbeitgeber: unbedingt Bescheid geben und schriftliche Genehmigung einholen.

Möchte man nun immer noch ein Gewerbe anmelden, geht man zum entsprechenden Gewerbeamt bei der Stadtverwaltung. Für die Anmeldung braucht man nur den Personalausweis. Auch eine rückwirkende Anmeldung des Gewerbes ist möglich. Überlegt euch vorher, welche Dienstleistungen ihr eintragen lassen möchtet, da jede spätere Änderung kostenpflichtig ist. Ich habe mich für “Internet-Dienstleistungen” entschieden.

Positiv überrascht war ich von den Gebühren – laut Finanzamt 35 Euro, musste ich “nur” 25 Euro bezahlen. Zzgl. 5 Euro, wenn man gleich eine Bestätigung oder so mitnehmen kann. Darauf habe ich verzichtet. Mit dieser kann man zum Finanzamt gehen und die Zuteilung der Steuernummer beschleunigen. Ich werde mich mal in Geduld üben. Die Beamtin (Beamtin?) meinte übrigens, dass es keine Kleinunternehmen i. S.des Gewerbes mehr gibt. Wer aufmerksam gelesen hat, dem wird auffallen, dass der Herr beim Finanzamt durchaus diesen Begriff verwendet. Aber die Bezeichnung ist mir egal; bei der Einkommensgrenze von 17.500 Euro waren sie sich ja einig.

Seitens des Finanzamts ist nach der Gewerbeanmeldung noch ein weiterer Vordruck auszufüllen, den “Vordruck zur steuerlichen Erfassung”. Auch dies erfuhr ich nur vom Finanzamt, aber vermutlich wird das sonst nachträglich angefordert.

Update vom 14. Mai 2015: Der Kommentar des „Herrn Dr.“ ist mit Vorsicht zu genießen. Die Definition eines „geldwerten Vorteils“ ist:

alle Güter, die in Geld- oder Geldeswert bestehen, z.B. die verbilligte oder unentgeltliche Überlassung von Waren durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer (vorausgesetzt, die Vorteilsgewährung beruht auf einem Dienstverhältnis). (Quelle. Gabler Wirtschaftslexikon)

Zwischen Produkttester und Versender der Testmuster besteht kein Dienstverhältnis. Von daher erlaube ich mir mal, den Kommentar als „Quatsch!“ abzutun.

17 Replies to “Gewerbeanmeldung: Bloggen mit Gewerbeschein”

  1. ich finde den text sehr interessant.

    denke aber nicht, dass ich als blogger gewerbetreibend bin. der gewinn wird zwar durch testprodukte erzielt, aber ich plane ihn nicht ein, gebe vieles davon in meinen gewinnspielen wieder ab. und zahle fürs porto bei den gewinnspielen noch drauf. viele meiner testprodukte habe ich auch selbst gekauft und bezahlt oder geschenkt bekommen. das muss ich ja kaum als gewinn angeben. ich schreibe meinen blog auch nicht gegen geld sondern aus spaß an der sache.
    da ich keine steuererklärung machen muss, wird die separat für den blog auch nicht nötig sein.
    und zig tausend verdient man als blogger im jahr bestimmt nicht. mein teuerstes testprodukt lag um 100 €, die elektroartikel habe ich selbst gekauft und einige online-shops geben fürs bloggen einen rabatt, den würde ich nicht so hoch bewerten.

  2. Ich danke Dir sehr für Deinen Artikel – ich muss jetzt auch ein Gewerbe anmelden, obwohl ich nur wenige Cent im Monat mit dem Blog verdiene… Der Steuerberater (ich war zu einem Informationsgespräch dort, weil ich nichts falsch machen wollte) sagte mir, dass die Samples, die man bekommt keine geldwerte Bezahlung darstellen und daher nicht wie Einkommen behandelt werden müssen – für mich stellt sich noch die Frage, da ich einen Beautyblog habe, ob ich einmalige Ausgaben wie bestimmte Editionen, Artikel, die ich kaufe, um sie vorzustellen auf dem Blog als Ausgaben auf der Einnahmen-Überschuss-Rechnung behandeln kann – weißt Du da etwas? Ich habe vergessen, das zu erfragen…

    1. Hi!
      Puh, ich denke, das ist äußerst grenzwertig, Kosmetik absetzen zu wollen. Überspitzt gesagt: Bei einem Autoblog kannst du dir auch nicht verschiedene Autos kaufen und absetzen. ;)
      Die Nutzung ist ja doch überwiegend privat. Bei meinem Blog könnte ich sonst ja auch alles Mögliche kaufen, darüber berichten, und dann von der Steuer absetzen wollen. Das würde mich SEHR wundern, wenn das ginge.
      Anders wäre es vielleicht, wenn du die Sachen anschließend verlost und nicht selbst nutzt.
      Nur mal so dahingesagt – du solltest dich auf jeden Fall auch bei diesem Thema beraten lassen. Die Antwort würde mich aber interessieren.

      1. Danke Dir für die Antwort. Ich finde diese schlecht umrahmten Bereiche ganz furchtbar. Gerne würde ich alles korrekt machen – nur herausfinden, was korrekt IST, ist gar nicht so einfach. Und am liebsten hätte ich den Blog ohnehin einfach ohne Gewerbe geführt… es ist doch seltsam… ich verdiene bei Ebay mehr, wenn ich privat eine alte DVD verkaufe als mit dem Blog und dafür brauche ich ein Gewerbe *seufzt*… Ich werde nochmal nachfragen bei Finanzamt und Steuerberater.
        Lieben Dank Dir für Deine Antwort!

  3. Hallo zusammen,

    Grundlage für eine Gewerbeanmeldungspflicht ist nach § 6 GewO die sog. Gewinnerzielungsabsicht und die beinhaltet lediglich das „Wollen“ und nicht das „Erreichen“ eines Gewinnes…

    Und das bedeutet: als Tester (egal ob mit eigenem Blog oder auf fremden Blogs) habe ich generell ein Gewerbe anzumelden, völlig unabhängig von der Höhe meiner Einkünfte…

    Und noch ein Hinweis:

    Waren die ein Tester zum Testen erhält sind finanzamtstechnisch sog. geldwerte Leistungen und somit wie Geld anzusehen… Es ist dabei völlig egal, ob ich ein Testprodukt bekomme oder Bares, beides muss steuerlich mit dem allgemeinen Markt-Wert angesetzt werden…

    … meint Dr. Hans-Jürgen Karg

    1. Ich hab da sicherlich nicht so die Ahnung – aber ich denke nach wie vor, dass Blogger benachteiligt würden, wenn es so wäre. Denn wenn es auf einer Messe Givaways wie ein Shirt gibt o. Ä. behält XY es. Ein Blogger schreibt vielleicht darüber. Genauso die diversen Testportale, Spielzeugtester von Fisher Price, DM mit den Tausenden Gutscheinen jeden Monat. Eine Freundin (ohne Blog), die für einen Buchladen Bücher liest und rezensiert… Nur weil ein Blogger seine Meinung online kundtut, soll das ein Unterschied sein? Ich kann mir das nicht vorstellen.
      Wie die anderen Kommentare zeigen, sind die Auskünfte sogar vom Finanzamt her unterschiedlich. Na, die Steuererklärung wird es vermutlich zeigen! Bin gespannt auf entsprechende Kommentare.

      In Sachen Gewinnabsicht stimme ich Ihnen selbstverständlich zu. Sobald man Partnerlinks o. Ä. auf seiner Seite einbaut, braucht man ein Gewerbe. Ganz egal, ob man wirklich auch daraus Gewinne erzielt oder nicht.

  4. vielen Dank für die Informationen.

  5. Im Grunde genommen muss jeder Testblog ein Gewerbeschein haben. Ich würde jedem empfehlen mal ein Termin beim Finanzamt oder beim Steuerberater zu machen.

    1. Waren ( auch Proben ect die man von Firmen oder auch Konsumgöttinen ect ) bekommt sind gleichzustellen wie Geld, das heisst, selbst eine Flasche Shampoo für 2 Euro muss angegeben werden, auch eine Tüte Bonbons von 50 Cent.

    Dieses Geld ist gleich zu werten wie Bares was man zum schreiben bekommt, es ist dabei egal ob ich ein Testprodukt bekomme oder Bares, beides muss angegeben werden, beides ist eine „Einnahme als Bezahlung für den Beitrag“

    Ich in meinem Gebiet ( Nordfriesland ) muss sogar den Preis angeben, wenn ich über ein Gewinn schreibe, auch wenn ich es schriftlich habe, das es ein Gewinn ist. Das Finanzamt sieht es bei mir als „Mehrwert“ an, also mehr Leser, gleich größere Popularität des Blogs, ist ja gewollt, dann auch gleich mehr Einnahmen, weil höher werdender PR usw.
    Das ist von Finanzamt zu Finanzamt sehr unterschiedlich, manche müssen Lebensmitteal angeben, manche nicht.

    Ich rate jedem dazu, sich genaustens damit zu befassen, ernst genommen, MUSS sich jeder Testblogger anmelden, und rausreden wie „ist ja nur ein Hobby“ oder „mach ich nur aus Spaß“ Interessiert das Finanzamt nicht. Also Termin beim Finanzamt zur Beratung und auf der richtigen Seite sein, denn die meißten Steuerberater und Gewerbebehörde kenn ich sich leider noch viel zu wenig mit Blogs usw aus, denen ist das noch Neuland, und was die nicht kennen da sagen die leider viel zu schnell, dass man das nicht anmelden muss. Wenn dann aber mal das Finanzamt an der Tür klingelt wegen Schwarzarbeit dann sind die Gesichter lang.

    Mein Gewerbeschein hat 20 Euro gekostet, konnte ich auch gleich mitnehmen. Das Schreiben vom Finanzamt kam automatisch eine Woche später, das Schreiben von der IHK kam 4 Monate später, alles keine große Sache, aber dann ist man LEGAL am bloggen ;-)

    Lieben Gruß Carmen

    1. Danke für deinen Kommentar, Carmen! Es ist wirklich erstaunlich, wie verschieden die Auskünfte zu diesem Thema sind. Man muss sich wohl einfach nach dem richten, was man selbst gesagt bekommt, und hoffen, dass die Aussage im entsprechenden Bundesland stimmt. Von daher stimme ich dir zu, dass man sich natürlich am besten selbst erkundigt und meine Erfahrungen in diesem Artikel keinesfalls als verbindlich ansehen darf! Wobei ich diese Argumentation mit den Testprodukten schon merkwürdig finde. Gerade bei den Testportalen ist ein eigener Blog nicht Voraussetzung für die Teilnahme an Tests. Folglich müsste eine Bloggerin den Wert des Produkts angeben, eine Nicht-Bloggerin hingegen nicht. Das kann ich mir nicht vorstellen… Auch auf einer Messer bekommt man Giveaways; meinetwegen Kulis, Blöcke, Shirts oder Regenschirme. Die muss man ja auch nicht beim Finanzamt angeben… Aber das ist nur meine private Meinung dazu.

      Auch die Sache mit dem Gewerbeschein: Ich habe ihn z. B. schon im Juli beantragt, aber er liegt mir immer noch nicht vor. Lediglich die Steuernummer wurde mir telefonisch mitgeteilt. Die IHK hingegen hat sich schon längst gemeledet… Ich bin mal gespannt, wann ich ihn endlich in Händen halten werde.

  6. Huhu, auch ich habe einen Testblog und war am Überlegen ob Gewerbeschein oder nicht. Zumal ich keinen Ärger will. Aus diesem Grund habe ich beim Finanzamt hier in Neumünster angerufen, meine Sachlage erklärt und ein charmantes Lächeln geerntet.

    Ich nehme kein Geld, zahle für Produkte etwas und meine Ausgaben sind höher, als die Sachwerte, die ich bekomme. Ich verkaufe davon nichts und aus diesem Grund werde ich hier als Liebhaberei eingestuft.

    Er sagte auch, dass wenn ich einen beantragen würde, eher Ärger bekommen würde, da ich ja bewusst einen beantragt habe, obwohl ich wusste, dass ich nichts einnehme..

    Aber wie gesagt, es ist von Amt zu Amt unterschiedlich.

    1. Hallo Sarah,
      deine Aussagen widersprechen meinen Infos ja nicht. Es geht bei der Gewerbeanmeldung explizit um Blogger, die nicht nur über Testprodukte schreiben, sondern eben auch bezahlte Blogbeiträge, für die die Auftraggeber eine Rechnung benötigen. Alternativ z. B. auch bei Linksetzung, was von den Firmen ja auch „normal“ bezahlt wird.

  7. Also das was Andrea kommentiert heißt aber nicht, dass das jedes Finanzamt so sieht – denn es müssen sehr wohl auch Produkte als Geldwert in die EÜR und gelten als Einnahme .. mich wundert die Aussage des FA sehr stark …

    Generell ist der Beitrag eine gute Hilfe für die, die nicht wissen, was sie machen sollen und vielleicht auch die, die sich gar nicht bewußt sind, dass sie Einnahmen haben, die sehr wohl auch angegeben werden müssen :-)

    Find ich gut, dass Du es geschrieben hast.

    Viele Grüße
    Elli

    1. Wie gesagt, ich habe mich hierüber nicht erkundigt. Aber im Prinzip verschicken die Firmen Warenmuster, über die wir privat bloggen. Dann müsste ja jedes kleine Werbegeschenk, jeder Kuli, jeder Block, bei der Steuer angegeben werden. Das halte ich für sehr unwahrscheinlich. Gerade, da Firmen oft auch ungefragt Sachen versenden, über die man bei Nichtgefallen zwar vermutlich nicht schreibt, aber auch nicht das Porto zahlt, um die Sachen wieder zurückzuschicken.

      1. es geht nicht um werbegeschenke oder proben … es gibt genügend seiten, die dir wirkliche ware schicken zum testen die auch wert hat – darum geht es und das muss man angeben – ich warne nur davor es nicht zu tun … da es genügend finanzämter gibt, die genau das eben erwarten und verlangen – wenn jemand relativ regelmäßig normale verkaufsware bekommt um darüber zu schreiben, dann übersteigt das durchaus einen grenzwert – hier mal eine handtasche, da mal ein schmuckstück oder schuhe, kinderwagen, kinder-autositze … what ever …

        dass ich nicht von proben oder werbegeschenken geredet habe hätte doch eigentlich klar sein müssen … aber: es kann ja jeder machen, wie er will … was rechtens ist und was nicht muss man schon selbst herausfinden – ich würds nur doof finden, wenn man hier dinge stehen lässt die eben nicht jedes finanzamt so sagen würde (wie gesagt habe ich mich auch sehr gewundert! und ich würde mir das auch schriftlich geben lassen als sicherheit)

        1. Keine Ahnung, wer da Recht hat…
          Oder wo man da die Grenze zieht. Ich teste z B gerade die Sonicare und gebe dem Unternehmen über die Testplattform Feedback. Dass ich darüber auch noch blogge, ist ja mein Privatvergnügen…

  8. Danke für Deinen ausführlichen Bericht. Ich war mir auch lange unschlüssig, muss ich nun einen Gewerbeschein haben oder nicht. Ich verdiene mit meinem Blog kein Geld, aber bekomme ja Gutscheine und teilweise hochwertige Produkte zu Testen. Letztlich habe ich schriftliche Anfragen an das Gewerbeamt und das Finanzamt gestellt. Nach Überprüfung wurde mir folgendes schriftlich mitgeteilt:
    1. Vom Gewerbeamt:
    Einen Gewerbeschein brauche ich nicht, solange keine Gewinnabsicht vorliegt. Das bedeutet, solange ich nur Sachleistungen beziehe, aber keine Geldleistungen brauche ich eben keinen Gewerbeschein.
    2. Finanzamt:
    Den Vordruck zur steuerlichen Erfassung musste ich ausfüllen und mit der Steuererklärung eine Einnahmen- und Ausgabenrechung mitschicken. Allerdings hieß es auch hier auf Nachfrage, das es nur Geldleistungen betrifft, keine Sachbezüge – auf die schriftliche Bestätigung darüber warte ich allerdings noch!

    Das ist alles echt kompliziert und ich kann auch jedem nur empfehlen, sich bei seinen zuständigen Ämtern schlau zu machen!

    LG Andrea

    1. Hallo Andrea,
      vielen Dank für deine informativen Ergänzungen! Super, dass du auch in Richtung Produkten nachgefragt hast. Genau das hat bei meinem Beitrag noch gefehlt.

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