Facebook-Gewinnspiele: neue Richtlinien

Facebook-Gewinnspiele nun auch auf der Pinnwand erlaubt

Endlich ist es soweit: Facebook hat seine Gewinnspiel-Richtlinien überarbeitet und vereinfacht die Richtlinien für die Durchführung von Gewinnspielen für Unternehmen. Wo sich natürlich schon wieder streiten lässt, ob wir Blogger “Unternehmen” im Sinne von Facebook sind oder nicht.

Viele Unternehmen haben sich sowieso nicht daran gehalten. Denn eigentlich war es bislang erforderlich, für ein Gewinnspiel eine App zu verwenden. Über die Unternehmenswebsite bei Facebook durfte nicht kommuniziert werden. Dies ist nun anders. 

Facebook Gewinnspiele per Kommentar und “Gefällt mir”

Gemäß der bereitgestellten Infos auf dieser Seite (It’s now easier to administer promotions on Facebook) vom 28.8.2013 dürfen Gewinnspiele ab sofort auch in der Timeline von Unternehmensseiten durchgeführt werden. Nicht jedoch auf den Seiten von Privatpersonen. Ab sofort darf man “Gefällt mir”-Gewinnspiele und Gewinnspiele per Kommentar starten. So sind z. B. ab sofort Abstimmungen erlaubt.

Weiterhin ist es jedoch verboten, die Teilen-Funktion einzusetzen. Weiterhin wird auf der englischen Seite (siehe obiger Link) explizit darauf hingewiesen:

– Es ist erlaubt, die Teilnehmer dazu aufzufordern, sich Namen für ein Produkt auszudenken und einzusenden, um an einem Gewinnspiel teilzunehmen

– Es ist nicht erlaubt, Teilnehmer dazu aufzufordern, sich auf einem Bild zu verlinken. Man darf sich nur auf Bildern verlinken, auf denen man auch wirklich zu sehen ist.

Ich hoffe, ich habe das einigermaßen verständlich zusammengefasst. Was ich mich frage: Wo genau ist eigentlich der Unterschied zwischen “liken” und “sharen”?